In welchem Alter können Sie in der Schweiz in Pension gehen?

Von Hippolyte Surer, Gründer von RetirePlan · Aktualisiert im Juni 2026

Das Referenzalter in der Schweiz liegt bei 65 Jahren, doch Sie können früher oder später aufhören, und jede Wahl verändert Ihre Rente. Ein Vorbezug senkt sie, ein Aufschub erhöht sie, und die 2. Säule folgt eigenen Regeln. Dieser Leitfaden klärt das Pensionierungsalter, die möglichen Spielräume und die Wirkung jeder Option auf Ihr Einkommen.

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Das Referenzalter: 65 Jahre

Das Referenzalter der AHV ist auf 65 Jahre festgelegt. In diesem Alter erhalten Sie Ihre volle Rente, ohne Kürzung und ohne Zuschlag. Die Reform AHV 21 gleicht das Alter der Frauen schrittweise an jenes der Männer an.

Dieses Alter dient als Bezugspunkt für das ganze System: An ihm bemessen sich Vorbezug und Aufschub, sowohl bei der AHV als auch bei der 2. Säule.

Früher aufhören: der Vorbezug

Sie können Ihre AHV-Rente um ein oder zwei Jahre vorbeziehen. Die Rente wird dann dauerhaft gekürzt, für die ganze Dauer der Pensionierung. Die 2. Säule erlaubt oft einen noch früheren Bezug, ab 58 oder 60 Jahren je nach Reglement der Kasse.

Eine Frühpensionierung setzt voraus, dass Sie die Jahre ohne volle Rente aus eigenen Mitteln finanzieren. Das ist möglich, verlangt aber ein ausreichendes Kapital und eine sorgfältige Planung.

Später aufhören: der Aufschub

Umgekehrt können Sie Ihre AHV-Rente um ein bis fünf Jahre aufschieben. Jedes Jahr Aufschub erhöht die Rente dauerhaft, was interessant sein kann, wenn Sie weiterarbeiten oder über andere Einkünfte verfügen.

Auch der Aufschub der Pensionskasse ist in vielen Reglementen möglich und erlaubt es, über 65 hinaus weiter einzuzahlen und Ihr Guthaben weiter wachsen zu lassen.

AHV und 2. Säule: Alter, die abweichen können

Nichts zwingt Sie, AHV und 2. Säule zum selben Zeitpunkt zu beziehen. Sie können zum Beispiel die eine vorbeziehen und die andere aufschieben, oder das BVG-Kapital in einem Alter und die AHV-Rente in einem anderen beziehen.

Diese Flexibilität ist ein starker Planungshebel: Gut kombiniert optimiert sie sowohl Ihr Jahreseinkommen als auch Ihre Steuern, besonders rund um den Übergang von der Arbeit in die Pensionierung.

Welches Alter wählen?

Das richtige Alter hängt von Ihrer Gesundheit, Ihrem Kapital, Ihrem Wunsch weiterzuarbeiten und Ihrer steuerlichen Situation ab. Es gibt keine einheitliche Antwort: Es ist ein Abwägen zwischen Freizeit, finanzieller Sicherheit und Rentenhöhe.

RetirePlan vergleicht mehrere Pensionierungsalter und beziffert für jedes Ihr Einkommen und das nötige Kapital, damit Sie die Option wählen, die zu Ihren Prioritäten passt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pensionierungsalter in der Schweiz?

Das Referenzalter der AHV liegt bei 65 Jahren. Das ist das Alter der vollen Rente. Die Reform AHV 21 gleicht das Alter der Frauen schrittweise an jenes der Männer an.

Kann man vor 65 in Pension gehen?

Ja. Die AHV kann um ein oder zwei Jahre vorbezogen werden, mit lebenslang gekürzter Rente. Die 2. Säule erlaubt je nach Reglement der Kasse oft einen Bezug ab 58 oder 60 Jahren, sofern Sie die Zwischenjahre finanzieren.

Was bringt es, die Pensionierung aufzuschieben?

Den Aufschub der AHV-Rente um ein bis fünf Jahre erhöht sie dauerhaft. Sie können zudem weiter in die 2. Säule einzahlen, was Ihr Guthaben und Ihre künftige Rente erhöht.

Müssen AHV und 2. Säule im selben Alter bezogen werden?

Nein. Sie können sie trennen, zum Beispiel die eine vorbeziehen und die andere aufschieben. Gut kombiniert optimiert diese Flexibilität Ihr Einkommen und Ihre Besteuerung.

Mehr dazu

Quellen : AHV / IV, Reform AHV 21, BVG, Reglemente der Pensionskassen, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

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