Rente oder Kapital: richtig entscheiden für die Pensionskasse

Von Hippolyte Surer, Gründer von RetirePlan · Aktualisiert im Juni 2026

Bei der Pensionierung können Sie Ihr Guthaben der Pensionskasse als lebenslange Rente, als einmaliges Kapital oder als Mischform beziehen. Diese oft unwiderrufliche Entscheidung prägt Ihren ganzen Ruhestand. Dieser Leitfaden vergleicht Sicherheit, Flexibilität, Steuern und Vererbung, damit Sie bewusst entscheiden.

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Die Rente: lebenslange Sicherheit

Die Rente garantiert ein festes, lebenslanges Einkommen, unabhängig von der Lebenserwartung und den Märkten. Ihr Kapital wird über den Umwandlungssatz in eine jährliche Rente umgerechnet.

Sie ist die einfache, planbare Lösung, wird aber vollständig als Einkommen besteuert und endet grundsätzlich mit dem Tod, abgesehen von einer reduzierten Hinterlassenenrente.

Das Kapital: Flexibilität und Vererbung

Beim Kapitalbezug erhalten Sie Ihr Guthaben einmalig und verwalten es selbst. Das bietet Flexibilität, ermöglicht grössere Ausgaben und bleibt im Todesfall als Vermögen erhalten.

Im Gegenzug tragen Sie das Anlage- und Langleberisiko selbst: Das Kapital muss ein Leben lang reichen. Beim Bezug fällt zudem eine einmalige, reduzierte Kapitalbezugssteuer an.

Der Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Rente Sie pro 100'000 Franken Kapital erhalten. Der gesetzliche Mindestsatz im Obligatorium beträgt 6,8 %, also rund 6'800 Franken Rente pro Jahr.

Im überobligatorischen Teil ist der Satz oft tiefer und sinkt tendenziell. Ein tieferer Satz macht den Kapitalbezug relativ attraktiver, das ist ein zentraler Faktor in der Entscheidung.

Steuern: ein wichtiger Unterschied

Die Rente wird jedes Jahr zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert. Das Kapital wird einmalig, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert.

Wer Kapital bezieht, kann durch gestaffelte Bezüge die Progression brechen und Steuern sparen. Der Kanton zum Bezugszeitpunkt spielt dabei eine grosse Rolle.

Wie entscheiden?

Die Wahl hängt von Ihrer Gesundheit, Ihren übrigen Einkünften, Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihrer familiären Situation ab. Viele wählen bewusst eine Mischform aus Rente und Kapital.

RetirePlan rechnet beide Varianten samt Steuern durch und zeigt, welche Lösung in Ihrer Situation finanziell am besten abschneidet.

Häufige Fragen

Ist Rente oder Kapital besser?

Es gibt keine allgemeingültige Antwort. Die Rente bietet lebenslange Sicherheit, das Kapital Flexibilität und Vererbbarkeit. Entscheidend sind Gesundheit, übrige Einkünfte, Steuern und familiäre Situation.

Was ist der Umwandlungssatz?

Er rechnet Ihr Kapital in der Pensionskasse in eine jährliche Rente um. Der gesetzliche Mindestsatz im Obligatorium beträgt 6,8 %: 100'000 Franken Kapital ergeben rund 6'800 Franken Rente pro Jahr.

Wie wird der Kapitalbezug besteuert?

Einmalig, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz. Durch gestaffelte Bezüge über mehrere Jahre lässt sich die Progression brechen und die Steuer senken.

Kann ich Rente und Kapital kombinieren?

Ja, viele Pensionskassen erlauben eine Mischform: einen Teil als lebenslange Rente, einen Teil als Kapital. So verbinden Sie Sicherheit und Flexibilität.

Mehr dazu

Quellen : BVG, Reglemente der Pensionskassen, gesetzlicher Umwandlungssatz, kantonale Steuerverwaltungen.

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