Die Steuer auf den Kapitalbezug der Vorsorge
Von Hippolyte Surer, Gründer von RetirePlan · Aktualisiert im Juni 2026
Wer Kapital aus der 2. oder 3. Säule bezieht, zahlt darauf eine einmalige Steuer, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Betrag, vom Kanton und vom Zeitpunkt ab. Dieser Leitfaden erklärt die Kapitalbezugssteuer und wie Sie sie durch Staffelung senken.
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Wie das Vorsorgekapital besteuert wird
Das aus der Pensionskasse oder der Säule 3a bezogene Kapital unterliegt einer einmaligen Steuer, getrennt von der Einkommenssteuer und zu einem reduzierten Satz. Sie setzt sich aus einem Bundesanteil und einem kantonalen sowie kommunalen Anteil zusammen.
Diese Steuer wird im Jahr des Bezugs fällig und ist deutlich günstiger als die ordentliche Einkommenssteuer auf denselben Betrag.
Ein progressiver Tarif
Der Tarif ist in den meisten Kantonen progressiv: Je höher das in einem Jahr bezogene Kapital, desto höher der angewendete Satz. Ein grosser Bezug auf einmal kostet daher anteilig mehr als derselbe Betrag, über mehrere Jahre verteilt.
Genau hier setzt die Staffelung an: Sie hält jeden einzelnen Bezug in einem tieferen Tarifbereich.
Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen
Während der Bundesanteil überall gleich ist, variiert der kantonale und kommunale Anteil stark. Für dasselbe Kapital kann die Steuer in manchen Kantonen deutlich tiefer ausfallen als in anderen.
Massgebend ist Ihr steuerlicher Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung, nicht der Ort, an dem Sie das Kapital angespart haben.
Die Steuer durch Staffelung senken
Weil der Tarif progressiv ist, senkt das Verteilen der Bezüge auf mehrere Steuerjahre den Satz jedes einzelnen Bezugs. Mehrere 3a-Konten, die in verschiedenen Jahren geschlossen werden, sind dafür das zentrale Mittel.
Bezüge derselben Vorsorgeart im selben Jahr werden in den meisten Kantonen zusammengezählt, bei Ehepaaren auch über beide Partner. Deshalb muss über verschiedene Kalenderjahre gestaffelt werden.
Vor der Entscheidung rechnen
Bevor Sie zwischen Rente und Kapital wählen oder einen Bezugszeitpunkt festlegen, lohnt es sich, die Steuer in Ihrem Kanton zu beziffern und mit anderen Szenarien zu vergleichen.
RetirePlan schätzt die Steuer auf Ihren Kapitalbezug nach Kanton und Zeitplan und vergleicht die Szenarien, um das günstigste zu finden.
Häufige Fragen
- Wie wird ein Kapitalbezug aus der Vorsorge besteuert?
Einmalig, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz. Die Steuer besteht aus einem Bundesanteil sowie einem kantonalen und kommunalen Anteil und ist deutlich günstiger als die ordentliche Einkommenssteuer.
- Ist die Kapitalbezugssteuer überall in der Schweiz gleich?
Nein. Der Bundesanteil ist gleich, aber der kantonale und kommunale Anteil variiert stark. Für dasselbe Kapital kann die Steuer je nach Kanton deutlich tiefer oder höher ausfallen.
- Wie kann ich die Steuer auf den Kapitalbezug senken?
Durch Staffeln der Bezüge über mehrere Jahre, um die Progression zu brechen, durch Aufteilen auf beide Ehepartner und durch Berücksichtigung des Wohnsitzkantons zum Zeitpunkt der Auszahlung.
- Welcher Kanton bestimmt meine Steuer?
Der Kanton Ihres steuerlichen Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Auszahlung. Ein tatsächlicher Wohnsitzwechsel vor dem Bezug kann den anwendbaren Tarif daher ändern.
Mehr dazu
Quellen : Kantonale Steuergesetze, Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), getrennte Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge.
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