Selbstständigerwerbende: welche Vorsorge für Ihre Pensionierung?
Von Hippolyte Surer, Gründer von RetirePlan · Aktualisiert im Juni 2026
In der Schweiz unterstehen Selbstständigerwerbende nicht der obligatorischen 2. Säule. Ohne Arbeitgeber, der für sie einzahlt, riskieren sie eine erhebliche Vorsorgelücke, wenn sie sich nicht organisieren. Dieser Leitfaden fasst die Vorsorgeoptionen für Selbstständige zusammen: AHV, freiwillige 2. Säule, erweiterte 3. Säule und privates Sparen.
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AHV: auch für Selbstständige obligatorisch
Die 1. Säule bleibt obligatorisch: Als Selbstständigerwerbende zahlen Sie auf Ihr Einkommen AHV-Beiträge, zu einem eigenen Satz. Diese Beiträge begründen Ihren Anspruch auf die AHV-Rente, wie bei einer angestellten Person.
Es ist wichtig, Ihr Einkommen korrekt zu deklarieren und allfällige Beitragslücken zu schliessen, denn jedes fehlende Jahr senkt Ihre künftige Rente der 1. Säule.
Keine obligatorische 2. Säule
Anders als Angestellte sind Selbstständige nicht automatisch einer Pensionskasse angeschlossen. Das ist die wichtigste Lückenquelle: Ohne 2. Säule fällt ein grosser Teil des in der Pensionierung erwarteten Ersatzeinkommens weg.
Das macht die freiwillige Vorsorge umso wichtiger. Es liegt an Ihnen, mit anderen Mitteln das Kapital aufzubauen, das eine 2. Säule gebildet hätte.
Sich freiwillig der 2. Säule anschliessen
Selbstständige können sich freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen: jener ihres Berufsverbands, jener ihres Personals, falls sie welches beschäftigen, oder einer Sammelstiftung. Die Beiträge sind dann abziehbar und das Guthaben ist geschützt.
Diese Option erlaubt auch, Einkäufe zu nutzen, einen starken Steuerhebel für hohe Einkommen. Sie verdient es, mit einer auf die 3. Säule ausgerichteten Strategie verglichen zu werden.
Die erweiterte Säule 3a
Selbstständige ohne 2. Säule profitieren von einer höheren 3a-Limite: Sie können einen Prozentsatz ihres Einkommens einzahlen, bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag, und ihn von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Diese erweiterte 3a ist das zentrale Vorsorgeinstrument vieler Selbstständiger. Jedes Jahr den Maximalbetrag einzuzahlen und mehrere Konten zu führen, um die Bezüge zu staffeln, optimiert sowohl das Sparen als auch die Steuern.
Einen stimmigen Plan aufbauen
Die richtige Strategie kombiniert oft eine gut einbezahlte AHV, eine maximierte erweiterte 3a, manchmal eine freiwillige 2. Säule und privates Sparen oder Anlagen. Die Herausforderung besteht darin, die Lücke zu vermeiden und zugleich Steuern und Liquidität des Unternehmens zu steuern.
RetirePlan beziffert Ihre Situation als Selbstständige, macht die allfällige Lücke sichtbar und vergleicht die Optionen, um sie zum besten Preis zu schliessen.
Häufige Fragen
- Zahlen Selbstständige AHV-Beiträge?
Ja. Die AHV ist für Selbstständige obligatorisch, die auf ihr Einkommen zu einem spezifischen Satz Beiträge zahlen. Diese Beiträge begründen den Anspruch auf die Rente der 1. Säule, wie bei einer angestellten Person.
- Hat eine selbstständige Person eine 2. Säule?
Nicht automatisch. Selbstständige unterstehen nicht der obligatorischen 2. Säule. Sie können sich ihr jedoch freiwillig anschliessen, über ihren Berufsverband oder eine Sammelstiftung.
- Welche 3. Säule für eine selbstständige Person?
Selbstständige ohne 2. Säule profitieren von einer höheren 3a-Limite: ein Prozentsatz des Einkommens bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, abziehbar vom steuerbaren Einkommen. Das ist oft ihr wichtigstes Vorsorgeinstrument.
- Wie vermeidet man als Selbstständige eine Vorsorgelücke?
Indem man korrekt AHV-Beiträge zahlt, die erweiterte 3a maximiert, eine freiwillige 2. Säule in Betracht zieht und mit privatem Sparen ergänzt. Ein bezifferter Plan erlaubt es, die Lücke zu messen und zu schliessen.
Mehr dazu
Quellen : AHV / IV (Status der Selbstständigkeit), BVG (freiwilliger Anschluss), BVV3 (3a der Selbstständigen), kantonale Steuerverwaltungen.
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