AHV-Rente berechnen 2026: kostenloser Rechner
Von Hippolyte Surer, Gründer von RetirePlan · Aktualisiert im Oktober 2026
Berechnen Sie Ihre monatliche AHV-Rente in wenigen Sekunden aus Ihrem Durchschnittseinkommen und Ihren Beitragsjahren, inklusive 13. AHV-Rente, Plafonierung für Ehepaare und Auswirkung von Vorbezug oder Aufschub. Mit den offiziellen Beträgen 2026.
Ihre geschätzte AHV-Rente
Monatliche Rente
CHF 2'377/ Monat
Pro Jahr, inkl. 13. AHV-Rente
CHF 30'901
13 × die Monatsrente (13. AHV-Rente jeweils im Dezember ab 2026)
Unverbindliche Schätzung, auf den Franken gerundet, nach der Formel der Rentenskala 44 und den Beträgen 2026. Die offiziellen Rententabellen rechnen in Einkommensstufen; Einkommenssplitting und Erziehungsgutschriften sind nicht berücksichtigt. Dies ist keine Finanzberatung. Verbindlich ist die Rentenvorausberechnung Ihrer Ausgleichskasse.
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Wie wird die AHV-Rente berechnet?
Die AHV-Rente hängt von zwei Grössen ab: vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen und von der Anzahl Beitragsjahre. Das Durchschnittseinkommen umfasst alle beitragspflichtigen Einkommen der Erwerbslaufbahn, aufgewertet mit der Lohnentwicklung, dazu Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Mit einer vollständigen Beitragsdauer von 44 Jahren, vom 21. Altersjahr bis zum Referenzalter, erhalten Sie eine Vollrente nach Rentenskala 44. Die gesetzliche Formel (Art. 34 AHVG) steigt mit dem Einkommen bis zu einem Durchschnitt von CHF 90'720; darüber nimmt die Rente nicht mehr zu. Bis CHF 15'120 gilt die Minimalrente.
Fehlen Beitragsjahre, erhalten Sie eine Teilrente (Skalen 1 bis 43), proportional zu den Beitragsjahren. Der Rechner oben bildet diese Proportion vereinfacht ab.
AHV-Minimalrente und AHV-Maximalrente 2026
2026 beträgt die volle Einzelrente zwischen CHF 1'260 (Minimalrente) und CHF 2'520 pro Monat (Maximalrente), also CHF 15'120 bis CHF 30'240 pro Jahr ohne 13. AHV-Rente. Die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert; die nächste Anpassung folgt 2027.
Für die AHV-Maximalrente braucht es beides: 44 lückenlose Beitragsjahre und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 90'720. Die Tabelle zeigt die Rente für verschiedene Durchschnittseinkommen.
| Durchschnittliches Jahreseinkommen | Monatliche Rente | Pro Jahr inkl. 13. Rente |
|---|---|---|
| CHF 15'120 | CHF 1'260 | CHF 16'380 |
| CHF 30'000 | CHF 1'582 | CHF 20'566 |
| CHF 45'360 | CHF 1'915 | CHF 24'895 |
| CHF 60'000 | CHF 2'110 | CHF 27'430 |
| CHF 75'000 | CHF 2'310 | CHF 30'030 |
| CHF 90'720 | CHF 2'520 | CHF 32'760 |
Mit der gesetzlichen Formel berechnet und auf den Franken gerundet. Die offiziellen Rententabellen des BSV runden nach Einkommensstufen, Abweichungen von wenigen Franken sind möglich.
AHV-Rente für Ehepaare: Plafonierung auf 150 %
Beziehen beide Ehegatten eine AHV-Rente, ist die Summe der beiden Renten auf 150 % der Maximalrente plafoniert, 2026 also auf CHF 3'780 pro Monat. Liegt die Summe darüber, werden beide Renten anteilsmässig gekürzt.
Ein Ehepaar, bei dem beide Anspruch auf die Maximalrente hätten, erhält damit CHF 1'260 pro Monat weniger als zwei unverheiratete Personen. Die Plafonierung greift erst, wenn beide Ehegatten ihre Rente beziehen, und gilt nicht für Konkubinatspaare.
Bei der Pensionierung werden zudem die während der Ehe erzielten Einkommen hälftig auf beide Ehegatten aufgeteilt (Splitting). Das gleicht die Renten eines Paares mit ungleichen Einkommen an.
Die 13. AHV-Rente ab Dezember 2026
Nach dem Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente erhalten Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente einmal pro Jahr eine Zusatzzahlung in der Höhe eines Zwölftels ihrer Jahresrente, also eine zusätzliche Monatsrente. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.
Aufs Jahr gerechnet beträgt die AHV-Rente damit das 13-Fache der Monatsrente: bis zu CHF 32'760 für Alleinstehende und bis zu CHF 49'140 für ein Ehepaar am Plafond. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
Vorbezug und Aufschub der AHV-Rente
Das Referenzalter liegt für Männer und Frauen bei 65 Jahren. Für Frauen der Übergangsgeneration steigt es schrittweise: 64 Jahre und 3 Monate (Jahrgang 1961), 64 Jahre und 6 Monate (1962), 64 Jahre und 9 Monate (1963), ab Jahrgang 1964 gilt 65.
Sie können die AHV-Rente ein oder zwei Jahre vor dem Referenzalter beziehen, mit einer lebenslangen Kürzung von 6,8 % pro Vorbezugsjahr. Ein Aufschub um ein bis fünf Jahre erhöht die Rente dagegen lebenslang um 5,2 % bis 31,5 %. Wer eine Frühpensionierung plant, sollte diese Kürzung einrechnen.
| Rentenbeginn | Lebenslange Anpassung | Bei einer Maximalrente |
|---|---|---|
| Vorbezug 2 Jahre (mit 63) | −13,6 % | CHF 2'177 |
| Vorbezug 1 Jahr (mit 64) | −6,8 % | CHF 2'349 |
| Im Referenzalter (65) | — | CHF 2'520 |
| Aufschub 1 Jahr (mit 66) | +5,2 % | CHF 2'651 |
| Aufschub 2 Jahre (mit 67) | +10,8 % | CHF 2'792 |
| Aufschub 3 Jahre (mit 68) | +17,1 % | CHF 2'951 |
| Aufschub 4 Jahre (mit 69) | +24,0 % | CHF 3'125 |
| Aufschub 5 Jahre (mit 70) | +31,5 % | CHF 3'314 |
Sätze für Personen ausserhalb der Übergangsgeneration. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 profitieren von tieferen Kürzungssätzen.
Beitragslücken: was sie kosten
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 1/44, also um etwa 2,3 %, und zwar lebenslang. Lücken entstehen oft durch Auslandaufenthalte, Studienjahre ohne Beiträge oder Phasen ohne Erwerbstätigkeit, in denen der Mindestbeitrag nicht bezahlt wurde.
Zwei Mechanismen mildern das: Jugendjahre (Beiträge zwischen 18 und 20) können spätere Lücken teilweise füllen, und fehlende Beiträge lassen sich nachzahlen, aber nur für die letzten fünf Jahre. Ältere Lücken sind endgültig.
So erhalten Sie die offizielle Rentenvorausberechnung
Für einen verbindlichen Betrag bestellen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse kostenlos einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK): Er listet Ihre beitragspflichtigen Einkommen Jahr für Jahr auf und zeigt Lücken. Zusätzlich können Sie eine Rentenvorausberechnung auf Basis Ihrer effektiven Daten verlangen.
Beides lässt sich online über die Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch) bestellen.
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Häufige Fragen zur AHV-Rente
- Wie hoch ist die AHV-Maximalrente 2026?
CHF 2'520 pro Monat für eine alleinstehende Person mit 44 Beitragsjahren und einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von mindestens CHF 90'720. Mit der 13. AHV-Rente ab Dezember 2026 sind das CHF 32'760 pro Jahr.
- Wie hoch ist die AHV-Maximalrente für ein Ehepaar?
Bei Ehepaaren ist die Summe der beiden Renten auf 150 % der Maximalrente plafoniert: CHF 3'780 pro Monat im Jahr 2026, mit der 13. AHV-Rente CHF 49'140 pro Jahr. Für Konkubinatspaare gilt keine Plafonierung.
- Wie viele Beitragsjahre braucht es für die volle AHV-Rente?
44 Jahre, ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter 65. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 1/44 (2,3 %). Jugendjahre zwischen 18 und 20 können Lücken teilweise füllen.
- Wie viel AHV bekomme ich mit einem Einkommen von CHF 60'000?
Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 60'000 und voller Beitragsdauer beträgt die AHV-Rente rund CHF 2'110 pro Monat, mit der 13. Rente rund CHF 27'430 pro Jahr. Massgebend ist der aufgewertete Durchschnitt der ganzen Laufbahn, nicht der letzte Lohn.
- Wann wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt?
Einmal jährlich im Dezember, erstmals im Dezember 2026. Sie entspricht einem Zwölftel der Jahresrente, also einer zusätzlichen Monatsrente, und wird automatisch ausbezahlt.
- Kann ich die AHV-Rente vor 65 beziehen?
Ja, ein oder zwei Jahre vor dem Referenzalter. Die Rente wird dann lebenslang um 6,8 % pro Vorbezugsjahr gekürzt, bei zwei Jahren also um 13,6 %. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) profitieren von tieferen Sätzen.
Quellen : Bundesgesetz über die AHV (AHVG, Art. 34 und 35), Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Rententabellen 2025-2026.