Wie die AHV-Rente (1. Säule) berechnet wird
Von Hippolyte Surer, Gründer von RetirePlan · Aktualisiert im September 2026
Die AHV-Rente ist die Grundlage Ihres Renteneinkommens in der Schweiz. Ihre Höhe hängt von zwei Faktoren ab: von der Anzahl Beitragsjahre und vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen über Ihre gesamte Erwerbslaufbahn. Dieser Ratgeber nennt die Beträge für 2026, erklärt die Berechnung und behandelt die 13. AHV-Rente, die im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird.
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Höhe der AHV-Rente im Jahr 2026
Bei vollständiger Beitragsdauer liegt die monatliche AHV-Rente einer alleinstehenden Person zwischen der Minimal- und der Maximalrente. Beide Grenzwerte sind gesetzlich festgelegt und werden periodisch der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Per 1. Januar 2026 wurde die Minimalrente um 2,9 % erhöht.
Bei einem Ehepaar, bei dem beide Ehegatten eine Rente beziehen, ist die Summe der beiden Renten auf 150 % der maximalen Einzelrente plafoniert.
| Situation | Monatlicher Betrag | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Minimalrente (alleinstehend) | CHF 1'260 | CHF 15'120 |
| Maximalrente (alleinstehend) | CHF 2'520 | CHF 30'240 |
| Plafond Ehepaar (150 %) | CHF 3'780 | CHF 45'360 |
Beträge 2026 bei vollständiger Beitragsdauer. Die 13. AHV-Rente kommt hinzu (siehe unten).
Die zwei Bedingungen für die Maximalrente
Die Maximalrente von CHF 2'520 ergibt sich nicht automatisch: Sie setzt zwei Bedingungen gleichzeitig voraus. Erstens eine vollständige Beitragsdauer von 44 lückenlosen Jahren, ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Referenzalter. Zweitens ein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 90'720.
Ein hohes Einkommen genügt also nicht, wenn Beitragsjahre fehlen, und eine lückenlose Laufbahn genügt nicht, wenn das Durchschnittseinkommen bescheiden bleibt. Ihre effektive Rente liegt je nach beiden Parametern zwischen den zwei Grenzwerten.
Da die AHV eine Solidarversicherung ist, ist die Spannweite bewusst gestaucht: Die Maximalrente beträgt nur das Doppelte der Minimalrente, während die beitragspflichtigen Einkommen weit stärker variieren können.
Was ein fehlendes Beitragsjahr kostet
Jedes fehlende Jahr (Auslandaufenthalt, Studienjahre ohne Beiträge, vergessene Beiträge bei Nichterwerbstätigkeit) kürzt die Rente um rund 1/44, also um etwa 2,3 % pro Jahr.
Die folgenden Grössenordnungen gelten für eine Person, die sonst Anspruch auf die Maximalrente hätte. Sie sind Richtwerte: Die AHV wendet tatsächlich eine abgestufte Rentenskala an (Skalen 1 bis 44), die vom Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht wird.
| Fehlende Jahre | Ungefähre Monatsrente | Verlust über 20 Rentenjahre |
|---|---|---|
| 1 Jahr | ≈ CHF 2'463 | ≈ CHF 13'700 |
| 2 Jahre | ≈ CHF 2'405 | ≈ CHF 27'600 |
| 5 Jahre | ≈ CHF 2'234 | ≈ CHF 68'600 |
| 10 Jahre | ≈ CHF 1'947 | ≈ CHF 137'500 |
Schätzungen auf Basis einer linearen Kürzung von 1/44 pro fehlendes Jahr, ohne 13. AHV-Rente und ohne künftige Anpassungen. Mit der offiziellen Rentenskala und Ihrem IK-Auszug abgleichen.
Die 13. AHV-Rente ab Dezember 2026
Seit 2026 erhalten alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente jedes Jahr eine zusätzliche Monatsrente, ausbezahlt im Dezember. Die erste Auszahlung erfolgt Anfang Dezember 2026.
Der Betrag entspricht einem Zwölftel der im Jahr bezogenen Altersrente, also rund 8,33 % zusätzliches Jahreseinkommen. Die Auszahlung erfolgt automatisch: Es ist kein Antrag nötig.
Konkret: Eine Maximalrente von CHF 2'520 pro Monat ergibt CHF 30'240 im Jahr, dazu kommt eine 13. Rente von rund CHF 2'520, also gegen CHF 32'760 insgesamt. Zusatzrenten, Kinderrenten und besondere Zuschläge werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, erhält die 13. AHV-Rente vollumfänglich, ohne Kürzung der EL.
Das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen
Das Durchschnittseinkommen ist kein einfacher Mittelwert Ihrer Löhne: Frühere Einkommen werden aufgewertet, um die Lohnentwicklung seit ihrer Erzielung abzubilden. Hinzu kommen Erziehungsgutschriften (Jahre, in denen Sie Kinder unter 16 Jahren betreut haben) und Betreuungsgutschriften, die das massgebende Einkommen erhöhen, obwohl sie nie tatsächliche Einkünfte waren.
Bei Ehepaaren werden die während der Ehejahre erzielten Einkommen bei der Pensionierung hälftig auf beide Ehegatten aufgeteilt: das Splitting. Bei ungleichen Einkommen kann es die beiden Renten deutlich annähern.
So schätzen Sie Ihre Rente
Am zuverlässigsten ist ein kostenloser Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK) bei Ihrer Ausgleichskasse: Er listet sämtliche beitragspflichtigen Einkommen auf und macht Lücken sichtbar, solange sie noch geschlossen werden können (fehlende Beiträge lassen sich nur innerhalb von fünf Jahren nachzahlen).
Für das Gesamtbild verbindet RetirePlan Ihre AHV-Rente mit Ihrer 2. und 3. Säule und projiziert Ihr gesamtes Renteneinkommen. Erst diese Summe der drei Säulen, verglichen mit Ihrem Budget, beantwortet die eigentliche Frage: Können Sie sich die Pensionierung zum gewünschten Zeitpunkt leisten?
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die maximale AHV-Rente im Jahr 2026?
CHF 2'520 pro Monat für eine alleinstehende Person und ein Plafond von CHF 3'780 für ein Ehepaar. Die Minimalrente bei vollständiger Beitragsdauer beträgt CHF 1'260 pro Monat. Die im Dezember ausbezahlte 13. AHV-Rente kommt zu diesen Beträgen hinzu.
- Wie viele Jahre muss man für eine volle AHV-Rente einzahlen?
44 lückenlose Jahre, ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Referenzalter. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 1/44, also etwa 2,3 %.
- Welches Einkommen braucht es für die maximale AHV-Rente?
Ein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 90'720, zusätzlich zu einer vollständigen Beitragsdauer von 44 Jahren. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
- Was ist die 13. AHV-Rente und wann wird sie ausbezahlt?
Es ist eine zusätzliche Monatsrente, die einmal jährlich im Dezember an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt wird. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Sie entspricht einem Zwölftel der im Jahr bezogenen Rente und wird automatisch ausgerichtet.
- Wie überprüfe ich meine Beitragsjahre?
Mit einem kostenlosen IK-Auszug bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse. Er listet Ihre beitragspflichtigen Einkommen Jahr für Jahr auf und macht allfällige Lücken sichtbar.
Mehr dazu
Quellen : Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Rentenskala 44. Beträge gültig für 2026.
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