13. AHV-Rente: wie viel, wann und für wen?
Von Hippolyte Surer, Gründer von RetirePlan · Aktualisiert im Oktober 2026
Ab Dezember 2026 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine 13. AHV-Rente: eine zusätzliche Monatsrente pro Jahr, also 8,3 % mehr AHV-Einkommen. Dieser Ratgeber erklärt, woher die 13. AHV kommt, wer Anspruch hat, wie sie berechnet wird (Einzelperson, Ehepaar, Vorbezug), was sie in Franken ausmacht, wie sie besteuert wird und wie Sie sie in Ihr Budget für die Pensionierung einbauen.
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Woher kommt die 13. AHV-Rente?
Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen mit 58,2 % Ja angenommen.
Das Parlament hat danach die Umsetzung geregelt: Die 13. AHV-Rente wird einmal pro Jahr mit der Dezemberrente ausbezahlt, erstmals im Dezember 2026. Sie müssen nichts unternehmen: Die Ausgleichskasse, die Ihre Rente auszahlt, überweist auch die 13. AHV-Rente.
Wer Anspruch hat und wer nicht
Die 13. AHV-Rente betrifft ausschliesslich die Altersrenten der AHV. Wer eine Altersrente bezieht, hat Anspruch darauf, unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Hinterlassenenrenten (Witwen, Witwer, Waisen) und Invalidenrenten der IV geben hingegen keinen Anspruch auf eine 13. Rente. Kinderrenten und Zuschläge werden bei der Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt. Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, erhält die 13. AHV-Rente vollständig, ohne dass sie von den EL abgezogen wird.
| Leistung | 13. Rente? |
|---|---|
| AHV-Altersrente (auch vorbezogen) | Ja |
| Aufgeschobene Altersrente, während des Aufschubs | Nein (keine Rente ausbezahlt) |
| Witwen-, Witwer- oder Waisenrente | Nein |
| IV-Invalidenrente | Nein |
| Kinderrente, Zuschlag | Nicht berücksichtigt |
| Rente aus der 2. Säule (BVG) | Nein (die 13. Rente betrifft nur die AHV) |
Wie wird die 13. AHV-Rente berechnet?
Die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der im Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten. Wer das ganze Jahr dieselbe Rente erhält, bekommt also genau eine zusätzliche Monatsrente. Wer im Lauf des Jahres in Pension geht, erhält einen Betrag, der im Verhältnis zu den bezogenen Rentenmonaten gekürzt ist.
Bei Ehepaaren wird die 13. Rente auf den effektiv ausbezahlten Renten berechnet, also nach Anwendung des Plafonds von 150 % der Maximalrente. Ist Ihre Rente wegen eines Vorbezugs gekürzt, wird auch die 13. Rente auf diesem gekürzten Betrag berechnet.
Die Tabelle zeigt die Beträge 2026 bei vollständiger Beitragsdauer (Rentenskala 44).
| Situation | Monatsrente | 13. Rente (Dezember) | Jahrestotal mit 13. Rente |
|---|---|---|---|
| Minimalrente | CHF 1'260 | CHF 1'260 | CHF 16'380 |
| Mittlere Rente (Beispiel) | CHF 2'000 | CHF 2'000 | CHF 26'000 |
| Maximalrente | CHF 2'520 | CHF 2'520 | CHF 32'760 |
| Ehepaar am Plafond | CHF 3'780 | CHF 3'780 | CHF 49'140 |
Vollrenten 2026. Ohne 13. Rente betrüge das Jahrestotal CHF 15'120, 24'000, 30'240 und 45'360.
Beispiel: Pensionierung im Lauf des Jahres
Nehmen wir Claire: Sie erreicht im Juli 2026 das Referenzalter und erhält im August ihre erste AHV-Rente von CHF 2'300. Von August bis Dezember bezieht sie fünf Renten, also CHF 11'500. Ihre 13. Rente im Dezember 2026 beträgt einen Zwölftel davon: rund CHF 958. Ab 2027, mit zwölf Renten im Jahr, erhält sie die volle 13. Rente von CHF 2'300.
Ein anderer Fall: Marc bezieht seine Rente zwei Jahre vor. Seine Rente von CHF 2'400 wird um 13,6 % gekürzt (6,8 % pro Vorbezugsjahr) und sinkt auf rund CHF 2'074. Seine 13. Rente wird auf diesem gekürzten Betrag berechnet, also rund CHF 2'074 pro Jahr statt 2'400: Der Vorbezug kostet somit auch bei der 13. Rente etwas.
Wie wird die 13. AHV-Rente besteuert?
Wie die übrige AHV-Rente ist auch die 13. Rente vollständig als Einkommen steuerbar, bei der direkten Bundessteuer wie bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Sie erscheint auf der jährlichen Rentenbescheinigung Ihrer Ausgleichskasse.
Konkret bleiben bei einem Grenzsteuersatz von 25 % von einer 13. Rente von CHF 2'520 rund CHF 1'890 netto. Bei einem Ehepaar am Plafond bleiben von CHF 3'780, besteuert zu 30 %, rund CHF 2'650. Für Ihr Budget zählt dieser Nettobetrag.
Und die Finanzierung?
Die 13. AHV-Rente verursacht der AHV jährlich Mehrausgaben von mehreren Milliarden Franken. Ihre nachhaltige Finanzierung war Gegenstand langer Debatten im Parlament, rund um eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, zusätzliche Lohnbeiträge oder eine Kombination von beidem sowie um den Anteil des Bundes.
Für Ihre Planung ist entscheidend: Die Auszahlung ab Dezember 2026 ist im Gesetz verankert. Die Finanzierungsmassnahmen betreffen vor allem Erwerbstätige und Konsumierende; den aktuellen Stand finden Sie auf der Website des BSV.
Die 13. AHV-Rente im Budget für die Pensionierung
Eine 13. Rente im Dezember hilft vor allem, die grossen Ausgaben zum Jahresende aufzufangen: Steuervorauszahlungen, Prämien, Reserve für Unvorhergesehenes. Über 20 Rentenjahre ergibt eine Maximalrente von CHF 2'520 rund CHF 50'400 zusätzliches Einkommen, vor Steuern und ohne Teuerungsanpassung.
RetirePlan rechnet die 13. AHV-Rente automatisch in die Prognose Ihres AHV-Einkommens ein und addiert sie zu Ihrer 2. und 3. Säule. So sehen Sie, ob sie Ihre Budgetlücke schliesst oder ob Sie beim Pensionierungsalter, einem Einkauf oder Ihrem Sparen noch ansetzen müssen. Möchten Sie Ihren Plan danach prüfen lassen, ist optional eine Analyse mit einer Fachperson erhältlich.
Häufige Fragen
- Wann wird die 13. AHV-Rente zum ersten Mal ausbezahlt?
Im Dezember 2026, zusammen mit der ordentlichen Dezemberrente. Danach wird sie jedes Jahr im Dezember automatisch ausbezahlt, ohne Antrag.
- Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?
Ein Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrenten, also eine zusätzliche Monatsrente für alle, die das ganze Jahr pensioniert sind: zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 für eine alleinstehende Person mit vollständiger Beitragsdauer, bis CHF 3'780 für ein Ehepaar am Plafond.
- Erhalten Witwen und IV-Rentner eine 13. AHV-Rente?
Nein. Die 13. Rente betrifft nur die Altersrenten der AHV. Hinterlassenen- und Invalidenrenten geben keinen Anspruch darauf.
- Ist die 13. AHV vom Einkommen abhängig?
Nein. Alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente erhalten sie, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Bei EL-Beziehenden wird sie nicht von den Ergänzungsleistungen abgezogen.
- Ist die 13. AHV-Rente steuerbar?
Ja, vollständig, wie die übrige AHV-Rente. Sie wird zu Ihrem steuerbaren Einkommen des Jahres gerechnet und erscheint auf der Rentenbescheinigung Ihrer Ausgleichskasse.
- Erhalte ich die 13. Rente, wenn ich im Lauf des Jahres in Pension gehe?
Ja, aber anteilsmässig: Sie entspricht einem Zwölftel der im Jahr bezogenen Renten. Mit fünf Rentenmonaten erhalten Sie im ersten Jahr rund fünf Zwölftel einer Monatsrente, in den Folgejahren eine volle Monatsrente.
Mehr dazu
Quellen : Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Bundeskanzlei (Abstimmung vom 3. März 2024), ch.ch. Beträge gültig für 2026. Stand Oktober 2026.
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