Säule 3a nachzahlen: verpasste Jahre rückwirkend einzahlen

Von Hippolyte Surer, Gründer von RetirePlan · Aktualisiert im Oktober 2026

Seit dem 1. Januar 2026 können Sie in der Säule 3a nachträglich einzahlen, und zwar für Jahre, in denen Sie nicht den Maximalbetrag einbezahlt haben, und die Nachzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Regel ist neu und auf dem Papier grosszügig, aber klar begrenzt: Sie gilt nur für Lücken ab 2025 und ist an strenge Bedingungen geknüpft. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was bekannt ist, beziffert die Steuerersparnis und zeigt, wie Sie die Nachzahlung in Ihre Planung einbauen.

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Was sich 2026 ändert

Bis 2025 war ein Jahr ohne 3a-Einzahlung endgültig verloren: Der nicht genutzte Maximalbetrag liess sich nicht übertragen. Seit dem 1. Januar 2026 erlaubt eine Änderung der Verordnung über die gebundene Vorsorge (BVV 3) einen Einkauf in die Säule 3a, um unvollständige Jahre der letzten zehn Jahre zu schliessen.

Entscheidend: Nur Lücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind, können nachgezahlt werden. 2026 ist also einzig das Jahr 2025 nachzahlbar. Das Fenster wächst danach jedes Jahr um ein Jahr, bis es zehn Jahre umfasst.

Nachzahlbare Jahre je nach Jahr der Nachzahlung
Jahr der NachzahlungJahre, deren Lücken geschlossen werden könnenMaximale Anzahl Jahre
202620251
20272025 und 20262
20302025 bis 20295
20352025 bis 203410
20362026 bis 203510 (rollendes Fenster)

Lücken vor 2025 können nicht nachgezahlt werden.

Die Bedingungen für die Nachzahlung Säule 3a

Gemäss den geltenden Regeln müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Sie müssen im Lückenjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz gehabt haben, das Sie damals zur 3a-Einzahlung berechtigte. Und Sie brauchen auch im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz.

Im Jahr der Nachzahlung müssen Sie zuerst den ordentlichen Maximalbeitrag des laufenden Jahres vollständig einzahlen. Die Nachzahlung kommt zusätzlich dazu. Pro fehlendes Jahr ist sie auf den «kleinen» Maximalbetrag begrenzt, jenen der Arbeitnehmenden mit Pensionskasse: CHF 7'258 für 2025, abzüglich dessen, was Sie in jenem Jahr bereits einbezahlt haben. Diese Grenze gilt auch für Selbstständige ohne Pensionskasse, obwohl ihr ordentlicher Maximalbetrag höher ist.

Die Einzelheiten der Umsetzung (Nachweise, Modalitäten der Einzahlung, Sonderfälle wie Wegzug ins Ausland oder bereits bezogene Altersleistungen) regeln die BVV 3 und die Weisungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Klären Sie Ihren Fall vor der Einzahlung mit Ihrer 3a-Stiftung ab.

Rechenbeispiel: Sophie zahlt 2025 nach

Sophie ist angestellt und einer Pensionskasse angeschlossen. 2025 hat sie nur CHF 2'000 in ihre Säule 3a einbezahlt statt der maximalen CHF 7'258: Ihre Lücke 2025 beträgt CHF 5'258. 2026 zahlt sie zuerst den ordentlichen Beitrag von CHF 7'258 ein, danach eine Nachzahlung von CHF 5'258 für 2025. Insgesamt zieht sie CHF 12'516 von ihrem steuerbaren Einkommen 2026 ab.

Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % spart sie allein mit der Nachzahlung rund CHF 1'577 Steuern, zusätzlich zu den CHF 2'177 Ersparnis aus dem ordentlichen Beitrag. Ohne die neue Regel wären diese CHF 1'577 endgültig verloren gewesen.

Steuerersparnis bei einer 3a-Nachzahlung von CHF 7'258 nach Grenzsteuersatz
GrenzsteuersatzSteuerersparnisNettokosten der Nachzahlung
20 %≈ CHF 1'452≈ CHF 5'806
25 %≈ CHF 1'815≈ CHF 5'443
30 %≈ CHF 2'177≈ CHF 5'081
35 %≈ CHF 2'540≈ CHF 4'718

Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zusammen. Ihr Grenzsteuersatz hängt von Einkommen, Wohngemeinde und Familiensituation ab.

Lohnt es sich, die Säule 3a rückwirkend einzuzahlen?

Der Abzug ist kein endgültiges Geschenk: Das 3a-Kapital wird beim Bezug besteuert, getrennt vom Einkommen und zu einem reduzierten Satz, der in der Regel deutlich unter dem Grenzsteuersatz während des Erwerbslebens liegt. Die Differenz zwischen den beiden Sätzen plus die steuerfrei angesammelten Erträge machen den Reiz der Säule 3a aus. Je höher Ihr heutiger Grenzsteuersatz, desto attraktiver die Nachzahlung.

Wägen Sie sie auch gegen andere Verwendungen Ihrer Ersparnisse ab. Ein Einkauf in die 2. Säule (Pensionskasseneinkauf) bietet oft ein viel grösseres Abzugspotenzial, sperrt aber jeden Kapitalbezug während drei Jahren. Die 3a-Nachzahlung, begrenzt auf rund CHF 7'258 pro fehlendes Jahr, ist bescheidener, aber einfacher. Und denken Sie daran: Ein grösseres 3a-Kapital erhöht die Kapitalbezugssteuer. Die 3a auf mehrere Konten zu verteilen und diese in verschiedenen Jahren zu beziehen, bleibt die beste Gegenmassnahme.

So gehen Sie in der Praxis vor

Prüfen Sie zuerst Ihre 3a-Einzahlungen der betreffenden Jahre anhand der jährlichen Bescheinigungen Ihrer Stiftungen. Zahlen Sie danach den vollen ordentlichen Beitrag des laufenden Jahres ein. Leisten Sie anschliessend die Nachzahlung bei Ihrer 3a-Stiftung, die Ihnen dafür eine separate Bescheinigung für die Steuererklärung ausstellt.

Achten Sie auf den Zeitpunkt: Wie die ordentlichen Beiträge muss auch die Nachzahlung grundsätzlich vor Jahresende gutgeschrieben sein, um im selben Jahr abzugsfähig zu sein. Die Stiftungen setzen oft eine Frist Anfang oder Mitte Dezember.

Die 3a-Nachzahlung in Ihrem Vorsorgeplan

Eine Nachzahlung in die Säule 3a verändert gleichzeitig Ihre heutigen Steuern, Ihr Kapital bei der Pensionierung und die Steuer beim Bezug. In RetirePlan können Sie Ihre 3a-Einzahlungen erfassen, inklusive einer Nachzahlung, und ihre Wirkung auf Ihr Renteneinkommen und Ihr mögliches Pensionierungsalter sehen, kostenlos und mit beliebig vielen Varianten.

Schwanken Sie zwischen 3a-Nachzahlung, Pensionskasseneinkauf und Amortisation der Hypothek, ist optional eine Analyse mit einer Fachperson erhältlich; der Planer selbst bleibt vollständig kostenlos.

Häufige Fragen

Seit wann kann man die Säule 3a nachzahlen?

Seit dem 1. Januar 2026. Nachzahlbar sind nur Lücken ab 2025: 2026 lässt sich also einzig das Jahr 2025 nachholen.

Wie viel kann ich pro fehlendes Jahr nachzahlen?

Höchstens den «kleinen» 3a-Maximalbetrag des betreffenden Jahres, also CHF 7'258 für 2025, abzüglich der in jenem Jahr bereits geleisteten Einzahlungen. Diese Grenze gilt auch für Selbstständige ohne Pensionskasse.

Wie viele Jahre kann ich rückwirkend einzahlen?

Bis zu zehn Jahre zurück, aber nie vor 2025. Das volle Zehnjahresfenster steht deshalb erst ab 2035 zur Verfügung.

Ist die Nachzahlung Säule 3a steuerlich abzugsfähig?

Ja, sie ist im Jahr der Nachzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar, zusätzlich zum ordentlichen Beitrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % spart eine Nachzahlung von CHF 7'258 rund CHF 2'177 Steuern.

Welche Bedingungen gelten, um die Säule 3a nachträglich einzuzahlen?

Ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz im Lückenjahr und im Jahr der Nachzahlung sowie die vollständige Einzahlung des ordentlichen Beitrags im Jahr der Nachzahlung. Die Einzelheiten regeln die BVV 3 und die Weisungen der ESTV.

Ist eine 3a-Nachzahlung oder ein Pensionskasseneinkauf besser?

Das hängt von Ihren Beträgen und Ihrem Zeithorizont ab. Der Pensionskasseneinkauf erlaubt oft höhere Abzüge, sperrt aber Kapitalbezüge während drei Jahren. Die 3a-Nachzahlung ist begrenzt, aber einfacher. Beides lässt sich kombinieren.

Mehr dazu

Quellen : Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), ch.ch. Beträge 2025–2026. Stand Oktober 2026.

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