Säule 3a Auszahlung: wann beziehen, wie staffeln, welche Steuern

Von Hippolyte Surer, Gründer von RetirePlan · Aktualisiert im Oktober 2026

Das Geld auf Ihren 3a-Konten ist bis kurz vor der Pensionierung gebunden. Wann Sie es beziehen, ist aber keine Formalität: Der Zeitpunkt und die Reihenfolge der Bezüge entscheiden über mehrere Tausend Franken Steuern. Dieser Ratgeber erklärt, ab wann und bis wann die Säule 3a ausbezahlt werden kann, wann ein vorzeitiger Bezug möglich ist, wie die Auszahlung besteuert wird und wie Sie mit mehreren Konten die Progression brechen.

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Ab wann und bis wann die Säule 3a ausbezahlt wird

Der ordentliche Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter möglich, bei einem Referenzalter von 65 also ab 60. Ohne Erwerbstätigkeit muss das Guthaben spätestens beim Erreichen des Referenzalters bezogen werden; danach zahlt die Bank oder Versicherung es von sich aus aus.

Arbeiten Sie über das Referenzalter hinaus, können Sie den Bezug bis höchstens fünf Jahre danach aufschieben, also bis 70, und in dieser Zeit sogar weiter einzahlen. Dafür müssen Sie ein Erwerbseinkommen nachweisen. Wer mit 62 in Frühpension geht, kann seine 3a-Konten also problemlos bis 65 liegen lassen, aber nicht länger.

Bezugsfenster der Säule 3a (Referenzalter 65)
AlterWas gilt
Vor 60Nur vorzeitiger Bezug aus einem gesetzlichen Grund
60 bis 65Ordentlicher Bezug jederzeit möglich, Konto für Konto
65Spätester Bezug, wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind
65 bis 70Aufschub und weitere Einzahlungen nur mit Erwerbseinkommen
70Spätester Bezug in jedem Fall

Gemäss Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). Für Frauen der Übergangsjahrgänge richtet sich das Fenster nach ihrem individuellen Referenzalter.

Vorzeitiger Bezug: die fünf gesetzlichen Gründe

Vor dem ordentlichen Bezugsalter dürfen Sie Ihr 3a-Guthaben nur aus einem der in der BVV 3 abschliessend aufgezählten Gründe beziehen. Der vorzeitige Bezug wird gleich besteuert wie ein ordentlicher.

Gründe für einen vorzeitigen 3a-Bezug
GrundBemerkung
Selbst bewohntes WohneigentumKauf, Bau, Renovation oder Amortisation der Hypothek; grundsätzlich alle fünf Jahre möglich
Aufnahme einer selbstständigen ErwerbstätigkeitAntrag in der Regel innert eines Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit
Endgültiges Verlassen der SchweizAuch bei Wegzug in die EU/EFTA ist das ganze Guthaben beziehbar
Ganze IV-RenteWenn das Invaliditätsrisiko nicht zusätzlich versichert ist
Einkauf in die PensionskasseDas Guthaben fliesst direkt in die 2. Säule, ohne Besteuerung beim Transfer

Bei Verheirateten verlangen die Anbieter je nach Bezugsgrund die schriftliche Zustimmung des Ehegatten. Detailregeln beim Anbieter erfragen.

Jedes Konto nur auf einmal: warum mehrere 3a-Konten

Ein 3a-Konto kann grundsätzlich nur als Ganzes bezogen werden; Teilbezüge sind beim ordentlichen Bezug nicht vorgesehen. Wer sein ganzes 3a-Guthaben auf einem einzigen Konto hat, bezieht es deshalb zwingend in einem einzigen Steuerjahr.

Die Lösung: mehrere 3a-Konten oder Depots führen, in der Praxis meist drei bis fünf, und sie in verschiedenen Jahren auflösen. Ein bestehendes Konto lässt sich in der Regel nicht nachträglich aufteilen. Eröffnen Sie deshalb früh weitere Konten und verteilen Sie die künftigen Einzahlungen darauf, idealerweise so, dass die Konten am Ende ähnlich gross sind.

Steuern bei der Auszahlung der Säule 3a

Die Auszahlung wird nicht mit Ihrem übrigen Einkommen zusammengerechnet, sondern getrennt und zu einem reduzierten Satz besteuert: beim Bund zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs, in den Kantonen nach einem eigenen Sondertarif. Massgebend ist Ihr Wohnsitz am Tag der Auszahlung.

Zwei Punkte werden oft übersehen. Erstens ist der Satz progressiv: Je grösser der im selben Jahr bezogene Betrag, desto höher der Prozentsatz. Zweitens werden alle Kapitalleistungen aus Vorsorge desselben Jahres zusammengezählt, also 3a-Bezüge, Pensionskassenkapital und Freizügigkeitsguthaben, und bei Ehepaaren auch die Bezüge beider Ehegatten.

Kapitalauszahlungssteuer: indikative Grössenordnungen (alleinstehend, Bund + Kanton + Gemeinde)
Bezug im selben JahrGünstige KantoneTeure Kantone
CHF 50'000≈ 2 % (≈ CHF 1'000)≈ 5 % (≈ CHF 2'500)
CHF 100'000≈ 2,5 % (≈ CHF 2'500)≈ 7 % (≈ CHF 7'000)
CHF 200'000≈ 3,5 % (≈ CHF 7'000)≈ 9 % (≈ CHF 18'000)
CHF 500'000≈ 5 % (≈ CHF 25'000)≈ 12 % (≈ CHF 60'000)

Nur Grössenordnungen zur Veranschaulichung der Progression, keine Tarifauskunft. Innerschweizer Kantone liegen tendenziell im unteren, Westschweizer Kantone eher im oberen Bereich; Gemeinde, Konfession und Zivilstand verändern das Ergebnis. Genaue Werte mit dem Steuerrechner der ESTV (swisstaxcalculator.estv.admin.ch) oder Ihres Kantons.

Rechenbeispiel: alles auf einmal oder gestaffelt

Herr K. hat CHF 180'000 in der Säule 3a, verteilt auf drei Konten zu je CHF 60'000, und will mit 65 zusätzlich CHF 300'000 Pensionskassenkapital beziehen. Variante A: Er bezieht alles mit 65, also CHF 480'000 im selben Jahr. Variante B: Er löst die drei 3a-Konten mit 61, 62 und 63 auf und bezieht das Pensionskassenkapital allein mit 65.

Mit den angenommenen Durchschnittssätzen spart die Staffelung rund CHF 15'000. Je höher die Beträge und je progressiver der Kantonstarif, desto grösser der Effekt. Ein früherer Bezug bedeutet allerdings auch, dass das Geld früher als freies Vermögen versteuert wird und keine 3a-Vorteile mehr geniesst.

Herr K., alleinstehend: Steuer je nach Bezugsplan (Illustration)
VarianteBezügeAngenommener SatzSteuer
A: alles mit 65CHF 480'000 in einem Jahr≈ 8 %≈ CHF 38'400
B: 3a gestaffelt3 × CHF 60'000 (61, 62, 63)≈ 3 % je Bezug≈ CHF 5'400
B: PensionskasseCHF 300'000 mit 65≈ 6 %≈ CHF 18'000
Total Variante B≈ CHF 23'400 (≈ 15'000 weniger)

Durchschnittssätze angenommen für einen mittleren Kanton, nicht für einen bestimmten Wohnort berechnet.

Wertschriften-3a: verkaufen oder in ein freies Depot übertragen

Bei einer 3a-Lösung mit Fonds werden die Anteile beim Bezug in der Regel verkauft und in bar ausbezahlt. Einige Anbieter erlauben auch einen Titelübertrag: Die Fondsanteile wandern in ein freies Depot, besteuert wird der Kurswert am Übertragungstag. So müssen Sie nicht in einem schwachen Börsenjahr verkaufen.

Auch die Staffelung reduziert das Timing-Risiko, weil nicht das ganze Guthaben am selben Tag bewertet wird. Planen Sie für jedes Konto ein paar Jahre vor dem vorgesehenen Bezug, ob Sie den Aktienanteil reduzieren möchten.

Auszahlung bei Wegzug ins Ausland

Wer die Schweiz endgültig verlässt, kann die Säule 3a vollständig beziehen, auch bei einem Wegzug in die EU/EFTA. Wohnen Sie bei der Auszahlung im Ausland, zieht der Anbieter eine Quellensteuer ab, die sich nach dem Sitzkanton der Vorsorgestiftung richtet. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen können Sie sie innert drei Jahren ganz oder teilweise zurückfordern, wenn Sie belegen, dass Ihr Wohnsitzstaat von der Auszahlung Kenntnis hat.

Die 3a-Auszahlung in Ihrem Vorsorgeplan

Die beste Reihenfolge der Bezüge hängt von allen Kapitalien ab: 3a-Konten, Pensionskasse, Freizügigkeitskonten, beim Ehepaar von beiden Partnern. In RetirePlan legen Sie für jedes Konto das Bezugsjahr fest und sehen sofort die Wirkung auf Steuern und verfügbares Vermögen, kostenlos und mit beliebig vielen Szenarien. Die Einzahlungsseite (Maximalbetrag 2026: CHF 7'258) behandelt unser Ratgeber zum Säule-3a-Maximalbetrag.

Wünschen Sie eine zweite Meinung zu Ihrem Bezugsplan, ist optional eine Analyse durch einen Experten erhältlich. Das Tool selbst bleibt vollständig kostenlos.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich meine Säule 3a beziehen?

Frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter, bei einem Referenzalter von 65 also ab 60. Früher nur bei Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, endgültigem Wegzug, ganzer IV-Rente oder für einen Einkauf in die Pensionskasse.

Wie viel Steuern zahle ich bei der Auszahlung der Säule 3a?

Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten, progressiven Satz besteuert. Je nach Kanton und Betrag liegt die Belastung grob zwischen 2 % und über 10 %. Bezüge desselben Jahres, auch aus der Pensionskasse und vom Ehegatten, werden zusammengerechnet.

Kann ich meine Säule 3a teilweise beziehen?

Grundsätzlich nein: Ein 3a-Konto wird beim ordentlichen Bezug als Ganzes ausbezahlt. Um zu staffeln, brauchen Sie mehrere Konten, die Sie in verschiedenen Jahren auflösen.

Muss ich die Säule 3a spätestens mit 65 auszahlen lassen?

Ja, wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind: spätestens beim Erreichen des Referenzalters. Arbeiten Sie weiter, können Sie den Bezug bis 70 aufschieben und weiter einzahlen.

Werden Säule 3a und Pensionskassenkapital zusammen besteuert?

Ja, wenn sie im selben Steuerjahr ausbezahlt werden. Bund und Kantone addieren alle Kapitalleistungen aus Vorsorge eines Jahres (und beider Ehegatten), was den Satz erhöht. Deshalb lohnt es sich, 3a-Konten in anderen Jahren aufzulösen als das Pensionskassenkapital.

Kann ich die Säule 3a auflösen, wenn ich auswandere?

Ja, bei einem endgültigen Wegzug können Sie das ganze 3a-Guthaben beziehen, auch in die EU/EFTA. Wohnen Sie bei der Auszahlung im Ausland, wird eine Quellensteuer erhoben, die je nach Doppelbesteuerungsabkommen zurückgefordert werden kann.

Mehr dazu

Quellen : Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3), Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, Art. 38), Eidgenössische Steuerverwaltung (estv.admin.ch, Steuerrechner), kantonale Steuerverwaltungen, ch.ch. Stand Oktober 2026.

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